Echt jetzt? #04 - Nicht darüber sprechen
Echt jetzt? #04 - Nicht darüber sprechen

„Die Information über die therapeutische Behandlung des Täters wurde vor mir zurückgehalten, weil ich nicht darüber sprechen wollte.“
Diese Aussage findet sich, in ähnlicher Form, in den Kommentierungen der beiden Gemeinde-Christiane zu einem Brief, den ich an den Ober-Christian schrieb.
Dort heißt es sinngemäß: " Oliver wollte über all die Jahre, dass über diesen Missbrauch nicht gesprochen wird. Aus diesem Grund wurde er hier nicht weiter mit einbezogen.“
Es gibt Schutzbehauptungen, die so durchsichtig sind, dass man sich fragt, ob sie wirklich ernst gemeint sind. Und dann gibt es solche, die gehen noch einen Schritt weiter. Sie verdrehen nicht nur die Wirklichkeit – sie machen das Opfer selbst zum Grund für das Schweigen.
So wie hier. Die Information über eine therapeutische Behandlung des Täters sei, so heißt es, zurückgehalten worden, weil ich nicht darüber sprechen wollte.
Was soll das bitte bedeuten?
Ich, der Betroffene, soll also der Grund gewesen sein, dass mir entscheidende Informationen vorenthalten wurden? Ich hätte, so wird es heute dargestellt, nicht bereit gewesen sein sollen, über die Therapie des Täters zu sprechen. Und deshalb, aus angeblicher Rücksicht, habe man mich nicht informiert.
Das klingt nach Fürsorge, ist aber in Wahrheit das Gegenteil. Denn was hier passiert, ist ein gezielter Versuch, die Verantwortung für das eigene Schweigen auf mich abzuwälzen.
Dabei stimmt das einfach nicht.
Ich habe über Jahre hinweg immer wieder über den Täter gesprochen, habe Bedenken geäußert und mehrfach auf sein unangemessenes Verhalten hingewiesen. Zu behaupten, ich hätte nicht darüber sprechen wollen, ist nicht nur falsch, es ist eine Schutzbehauptung in ihrer reinsten Form.
Denn die entscheidende Frage ist nicht, ob ich den Täter angesprochen habe, sondern: Warum hat man mich nicht informiert?
Und selbst wenn ich, rein hypothetisch, gesagt hätte, dass ich nicht über den Täter sprechen möchte (was nie der Fall war), hätte das die Verantwortlichen nicht entbunden.
Die Frage, ob eine Therapie stattgefunden hat, wie sie ablief, wer sie begleitete, ist keine Randnotiz. Sie ist zentral. Denn in dem Moment, in dem man einen Täter in Therapie schickt, ist das Verschweigen des Täters keine Naivität oder Unwissenheit mehr, sondern aktive Einflussnahme. Ab da weiß man, was man tut. Ab da weiß man genau, wen man vor sich hat – und man ist informiert.
Indem man mich nicht informiert hat, wurde vermieden, dass ich nachhake und unbequeme Fragen stelle. Fragen, auf die es keine einfache Antwort gegeben hätte.
Diese Information habe ich erst kurz davor erhalten und war mit ein Auslöser dafür, dass ich zur Polizei ging. Ich glaube, dessen war man sich bewusst – und genau das wollte man verhindern.
Das ist keine vergessene Mitteilung und keine zufällige Lücke. Es ist bewusste Informationskontrolle.
Wer entscheidet, was das Opfer wissen darf, entscheidet auch, wie die Geschichte erzählt wird.
Und deshalb sage ich ganz klar: Diese Schutzbehauptung – „Wir haben nichts gesagt, weil er nicht darüber sprechen wollte“ – ist kein Ausdruck von Rücksicht, sondern ein Instrument des Täterschutzes.
Und deshalb stelle ich am Ende auch hier wieder die Frage: Wenn es tatsächlich so gewesen sein soll, dass ich angeblich nicht darüber sprechen wollte – warum wurde dann nie offen kommuniziert, dass therapeutische Maßnahmen stattgefunden haben? Und wem genau hat es genutzt, dass ich möglichst wenig wusste – über einen Täter, der weiterhin Teil der Gemeinschaft war?
Belastungstest Schutzbehauptung Nr. 3
„Die Informationen wurden aus Rücksicht vorenthalten, weil das Opfer nicht darüber sprechen wollte.“
Was ist die Behauptung?
Die Leitung habe auf den Wunsch des Betroffenen Rücksicht genommen und ihn deshalb nicht über die Therapie des Täters informiert.
Was soll sie aussagen?
Dass das Schweigen eine respektvolle Entscheidung war, aus angeblicher Fürsorge gegenüber dem Opfer.
Was ist die Intention dahinter?
Die institutionelle Entscheidung zur Informationsunterdrückung als einfühlsamen Akt erscheinen zu lassen und zugleich die Verantwortung auf das Opfer abzuwälzen.
Glaubt ihr das echt selbst?
Wenn ihr ehrlich seid, nein. Denn wer über Therapieprozesse von Tätern entscheidet und Betroffene außen vor lässt, will nicht schützen, sondern kontrollieren.
Analyse:
• Die Behauptung kehrt Ursache und Wirkung um – das Schweigen kam nicht vom Opfer, sondern von der Leitung.
• Es wurde gezielt verhindert, dass kritische Rückfragen gestellt werden.
• Die Ausrede „Wir wollten ihn schützen“ ist bequem, aber nicht wahr.
• In Wirklichkeit wurde das Opfer entmündigt und der Täter geschützt.
Jetzt mal ehrlich:
Wenn ihr wirklich das Opfer schützen wolltet, warum habt ihr es dann außen vor gelassen, als es um die wichtigste Information ging? Und was hat die angebliche Therapie eigentlich gebracht? Dass er sich von Kindern fernhielt – das auf jeden Fall nachweislich nicht.




















